AISCHGRÜNDER

Der Aischgründer ist seit November 2012 eine nach EU- Recht geschützte geographische Angabe.

Er reiht sich damit ein in Spezialitäten wie Schwarzwälder Schinken, Lübecker Marzipan und Nürnberger Lebkuchen. Durch den Schutz kann der Verbraucher sicher sein, dass der Karpfen, den er verzehrt, wirklich aus dem Aischgrund stammt.

In der sogenannten Spezifikation wurden Erzeugungsbedingungen festgelegt, die zu einer hervorragenden Qualität der Karpfen führen.

Die Besatzdichte ist beispielsweise auf 800 Setzlinge pro Hektar beschränkt.
Der Karpfen hat daher viel Platz im Teich.
Dadurch steht ihm auch viel an Naturnahrung zur Verfügung.

Das macht die Qualität und die Erzeugung von Karpfen einmalig.

Geschützte Geografische Angabe

 

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